AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand Januar 2014

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen der Firma Brennholz Sauerland, im folgenden

* Verkäufer * genannt, und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Brennholz – Kaminholz – Industrierestholz Produkten und anderen Waren.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.

2. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Verkäufers gehören, bleiben Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise des Verkäufers gelten bei Großmengen Verkäufen inkl. 100 KM freier Fracht / Lieferung. Bei weiteren Entferungen, Fragen zu unseren Lieferbereichen und Frachtkosten, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Mehrwertsteuer und Verpackungskosten sind in dem Preis enthalten. Bei Kleinmengen Verkäufen im Nahbereich werden Anlieferkosten nach Angaben des Verkäufers fällig. Für innergemeinschaftliche Lieferungen wird die jeweils anfallende deutsche Umsatzsteuer berechnet, wenn erforderliche Angaben, zum Beispiel die USt-ID-Nr. fehlen oder unrichtig sind.

2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, so ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb einer Woche vor Lieferung per Vorkasse, oder PayPal zu bezahlen.

3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt wurden und unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf den selben Kaufvertrag beruht.

5. Bei Auftragsrücknahme durch den Käufer, sind von ihm an den Verkäufer Bearbeitungskosten in Höhe von 5 % des Kaufpreises zzgl. 19 % MwSt. zu bezahlen.

6. Der Verkäufer unternimmt bis zu zwei Anlieferversuche (Terminvergabe), werden diese vom Käufer nicht wahrgenommen oder wieder abgesagt, steht es den Verkäufer frei die Bestellung seinerseits zu stornieren. In diesem Fall sind an den Verkäufer Bearbeitungskosten in Höhe von 5 % des Kaufpreises zzgl. 19 % MwSt. zu bezahlen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich – schriftlich, vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzuges beginnt, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Verkäufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen grob fahrlässigen Vertragsverletzung.

6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

§ 5 Lieferbedingungen

1. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass einen ausreichend Große und LKW zugängliche Abladestelle zur Verfügung steht. Sollte aus Platzgründen oder Beschaffenheit der Abladestelle nicht abgeladen werden können, so berechnet der Verkäufer die Kosten der An- und Abfahrt ( Zeitfaktor Ladestelle – Entladestelle und zurück ) sowie der Be- und Entladung mit jeweils 92,50 € pro Stunde inkl. MwSt. Die Abrechnung erfolgt im ½ Std. Takt und wird dementsprechend aufgerundet.

2. Jede Lieferung beinhaltet eine Abladestelle, jede weitere Abladestelle wird mit 45,00 € inkl. MwSt. zusätzlich berechnet. Dieses kann auch Nachberechnet ( Zusatzrechnung ) werden wenn es dem Verkäufer beim Verkaufsgespräch nicht angegeben wurde.

3. Dem Verkäufer seine Erfüllungsgehilfen ( Spediteure, Transporteure, Fahrer ) sind dazu angehalten nur auf befestigte Untergründe zu fahren und abzuladen. Es wird ausdrücklich jede Haftung, für Schäden die auf Anweisung des Käufers hin auftreten, ausgeschlossen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Bei der vom Verkäufer gelieferten Ware handelt es sich stets um ein Naturprodukt, das natürlichen Veränderungen unterliegt und verderblich ist. Der Käufer hat daher die gelieferte Menge und Beschaffenheit unverzüglich, sofort, zu überprüfen und Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen Privatkauf, 3 Tagen Vollkaufleute, schriftlich ( per Mail, Fax, Brief ) anzuzeigen. Der Verkäufer schließt jede Gewährleistung / Haftung aus, wenn Änderungen an der gelieferten Ware, dessen Zustand, Eigenschaften oder Beschaffenheit durch den Käufer oder Dritte vorgenommen wurden. Ebenfalls wird für Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung keine Gewährleistung / Haftung übernommen. Waren die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung verdorben ( Schimmel, Pilze ) sind werden nicht zurück genommen und sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Produkte die als SRM* gekauft, aber als RM ( im Bund ) angeliefert werden unterliegen dem Umrechnungsfaktor von 1 RM ergibt 1,4 SRM. (*Schüttraummeter )

2. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer, unter Ausschluß der Rechte des Käufers vom Vertrag zurück zutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, das der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat den Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Verkäufers durch Beseitigung des Mangels der Lieferung neuer Ware oder durch Gutschrift ( Rückerstattung ) eines angemessenen Teilbetrages erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5. Der Verkäufer haftet unabhängig von den folgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichterfüllung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf den Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Abs. 4 Ziffer 3 – 5 dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Käufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurück treten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Rücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertag. Die dabei anfallenden und schon angefallenden ( Hintransport ) Transportkosten sowie die Rückverladungskosten ( Miete für Verlademöglichkeiten ) trägt der Käufer. Dabei wird eine Stundenpauschale von 92,50 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechen.

§ 8 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht

1. Sollten einzelne Zahlteile dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

3. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand 59821 Arnsberg.